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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Palazzo Produktionen GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Palazzo Produktionen GmbH, Hamburg (nachfolgend auch „wir“, „uns“ oder „Palazzo“), enthalten allgemeine Bestimmungen für Vertragsverhältnisse zwischen Kundinnen und Palazzo (Teil A), Bestimmungen für den Erwerb von Tickets von Palazzo (Teil B) sowie Bestimmungen für von Palazzo organisierte und durchgeführte Veranstaltungen (Teil C).

Mit dem Erwerb eines Tickets für eine Palazzo-Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

Zur Bezeichnungen von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie weiteren Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts sowie auf die Singularform.

Teil A Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Geltungsbereich / Beförderungsbedingungen Dritter
    1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin und Palazzo gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Sofern mit den erworbenen Tickets das Recht erworben wird, Beförderungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen der Dritten. Wir bitten Kundinnen, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
  2. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
    1. Palazzo haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Des Weiteren haftet Palazzo, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.
    3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Palazzo – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 2.1 oder 2.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
    4. Sofern und soweit eine Haftung von Palazzo nicht gemäß einer der drei vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung von Palazzo in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen / -ausschlüsse dieser Ziffer 2. gelten auch für die Haftung von Palazzo für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von Palazzo.
  3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung
    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
    2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    1. Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Soweit die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Hamburg. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Palazzo ist im Übrigen berechtigt, die Kundin in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Verbraucherinnen, d.h. natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:
      • Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von Palazzo lautet: info@palazzo.org
      • Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist Palazzo darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.

 

 

Teil B Erwerb von Tickets von der Palazzo Produktionen GmbH

 

  1. Vertragsabschluss, Stornierung
    1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin aus, indem sie auf das Feld „Jetzt kaufen“ klickt. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt erst und ausschließlich mit der Annahme durch Palazzo in Form der Übersendung der Transaktionsnummer per E-Mail an die Kundin zustande.
    2. Palazzo ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer übermittelt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Kundin gegen Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kundin, Verstoß gegen die auf dem Ticket aufgedruckten Bedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
    3. Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
  2. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
    1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (VISA, MasterCard), SEPA-Lastschriftverfahren oder PayPal möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im mitgeteilten Preis enthalten. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS Eventim AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75a, 28195 Bremen.

Hinweis zur Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.

 

    1. Im Falle einer Internetbestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden der Kundin bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt. Weitere Kosten entstehen nur, wenn und soweit die Kundin Zusatzleistungen bestellt, wie z.B. eine Geschenkverpackung; diese werden zusätzlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
  1. Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe und kein Kündigungsrecht

Für den Erwerb von Tickets für eine Veranstaltung besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung handelt, der für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Palazzo bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets. Ein ggf. bestehendes Kündigungsrecht der Kundin nach § 648 BGB ist ausgeschlossen.

  1. Umbuchungsoption
    1. Tickets können nur umgebucht werden, wenn beim Erwerb des Tickets die kostenpflichtige Umbuchungsoption erworben und bezahlt wurde (derzeitiger Preis: € 15,- inkl. MwSt. pro Ticket). Eine Umbuchung ohne Umbuchungsoption ist nicht möglich.
    2. Die Umbuchung kann bis zu 48 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Jede Umbuchung muss über das Call-Center von Palazzo erfolgen (Telefonnummer derzeit +49 (0) 40 85388967) und steht unter dem Vorbehalt, dass Tickets für die gewünschte Preiskategorie – sowohl was den Spieltag als auch was den Sitzplatz betrifft – verfügbar sind.
    3. Die Umbuchung innerhalb derselben Preiskategorie (Spieltag und Sitzplatz) ist ohne weitere Kosten möglich. Möchte eine Kundin in ein Ticket einer höheren Preiskategorie (Spieltag und/oder Sitzplatz) umbuchen, hat sie den rechnerischen Aufpreis zwischen ihrem ursprünglichen und dem neuen Ticket zu zahlen. Möchte die Kundin in ein Ticket einer niedrigeren Preiskategorie (Spieltag und/oder Sitzplatz) umbuchen, ist eine Auszahlung des rechnerischen Abschlags nicht möglich, aber die Kundin erhält Getränkegutscheine im Wert des Abschlags, die in der Veranstaltungsstätte eingelöst werden können; die Gutscheine sind nur innerhalb der jeweiligen Spielzeit gültig.
  2. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Palazzo ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.

  1. Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen

Die Kundin darf Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von Palazzo verwenden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Palazzo ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Für jeden Fall des Verstoßes kann Palazzo außerdem nach billigem Ermessen eine angemessene, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Falle eines Dauerverstoßes kann eine Vertragsstrafe wiederholt festgesetzt werden. Sonstige Ansprüche von Palazzo bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.

  1. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
    1. Ist die Kundin Verbraucherin, behält sich Palazzo das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus den Tickets ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
    1. Ist die Kundin nicht Verbraucherin, sondern Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält Palazzo das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Kundin vor. Bei personalisierten Tickets gilt die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs einer noch offenen Forderung aus der Geschäftsverbindung mit der Kundin. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Unternehmerin ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2. Ein Recht zur Aufrechnung und/oder zur Zurückbehaltung steht der Kundin nur zu mit Ansprüchen und/oder Rechten, die rechtskräftig festgestellt oder von Palazzo unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat die Kundin ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit ihr Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    3. Befindet sich die Kundin gegenüber Palazzo mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

 

 

Teil C Durchführung und Besuch von Palazzo-Veranstaltungen

 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Durchführung und den Besuch von Veranstaltungen, die von Palazzo organisiert und durchgeführt werden (kurz „Palazzo-Veranstaltungen“).

  1. Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung einer Veranstaltung und Reduzierung der Teilnehmerzahl
    1. Veranstaltungen können abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
    2. Wird eine Palazzo-Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (wie nachfolgend definiert) abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt, beschränkt sich unsere Haftung dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zur Veranstaltung und Unterbringung anlässlich der Veranstaltung getroffen hat bzw. haben, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gelten die Einschränkungen nach Teil A2 entsprechend.
    3. Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von Palazzo liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von Palazzo zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft Palazzo unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.
    4. Wird eine Palazzo-Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von Palazzo zu vertreten ist, gilt Ziffer 1.2.
    1. Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für eine Palazzo-Veranstaltung die maximale Besucherinnenzahl im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist Palazzo berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Darüber hinaus ist Palazzo in diesem Falle berechtigt, im erforderlichen Umfang Sitzplätze innerhalb derselben Preiskategorie neu zu verteilen, um z.B. notwendige Abstände zwischen den Gästen einzuhalten, sowie – ohne Aufpreis – der Ticketinhaberin einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen umzuwandeln.

Bei Zuweisung von Sitzplätzen einer niedrigeren Preiskategorie erstattet Palazzo die jeweilige Preisdifferenz; die Besucherin ist in diesem Falle innerhalb einer von Palazzo angemessen zu setzenden Frist nach Zugang der Mitteilung über diese Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf Palazzo in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.

Palazzo wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.

  1. Gesundheitskontrollen und verbleibende Infektionsrisiken, kein Einlass für bzw. Ausschluss von Gästen
    1. Palazzo behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang, z.B. im Rahmen eines „Schutz- und Hygienekonzeptes“ oder in Umsetzung behördlicher Anordnungen/Empfehlungen, die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.
    2. Palazzo weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller angemessenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
    3. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Gäste haben ebenso wenig Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltungsstätte wie Gäste, die sich weigern, an Maßnahmen unter Ziff. 2.1. mitzuwirken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
    4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn Gäste sich weigern, an Maßnahmen unter Ziff. 2.1. mitzuwirken, oder innerhalb der Veranstaltungsstätte Straftaten begehen (z.B. Körperverletzung oder Diebstahl) begeht, ist Palazzo berechtigt, sie von der Veranstaltung auszuschließen. Macht Palazzo von diesem Recht Gebrauch von ihrem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
  2. Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen
    1. In der Veranstaltungsstätte sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. Palazzo ist berechtigt, Gästen den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltungsstätte zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. Palazzo ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren.
    2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei Palazzo. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Palazzo entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
  3. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Palazzo wird Veranstaltungen ggf. filmen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von Palazzo im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste Palazzo das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.

 

 

Stand: 28. September 2022

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